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Beurteilung der Arbeitsfähigkeit

Arbeitsfähigkeitsassessoren dienen der Schliessung bestehender Lücken zwischen den behandelnden Ärzten, spezialisierten Zentren und Versicherungen zur Abklärung der Arbeitsfähigkeit und können so einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Versorgungsqualität im Hinblick auf die Wiedereingliederung erkrankter und verunfallter Menschen leisten.


Ein Zertifizierter Arbeitsfähigkeitsassessor (ZAFAS)

  • kennt die rechtlichen und medizinischen Grundlagen der Arbeitsfähigkeitsbeurteilung
  • kennt die geeigneten Instrumente und Hilfsmittel bei der Beurteilung
  • ist in der Lage, einen standardisierten Abklärungs- und Beurteilungsprozess sowie eine strukturierte Berichterstellung in der vorgesehenen Qualität durchzuführen
  • sind sich über ihre Rolle als Assessor und den Kontext der Abklärung im Klaren
  • versteht die Grundsätze der Beurteilung fremder Fachbereiche
  • kennt die Bedürfnisse möglicher Auftraggeber


Mit diesem Kontext und Hintergrund führen wir für unsere Auftraggeber Beurteilungen der Arbeitsfähigkeit im Zusammenhang mit der Durchführung von «ZAFAS-Abklärungen», vertrauensärztlichen Abklärungen, Gutachten und im klinischen Alltag (z.B. von Rückfragen durch behandelnde Ärzte) durch.

(Quelle, modifiziert: SIM)